kPhoto Jaidermartina Flughafen Bozen 35

Handling – Tarife und Service

Gebühren und Bodenabfertigungsdienste (Handling)
Die von der Flughafenbetreibergesellschaft ABD AIRPORT SPA erhobenen Gebühren sind durch das Ministerialdekret Nr. 284/2014 „Approvazione della tariffa per il corrispettivo handling da applicare presso lo scalo di Bolzano" genehmigt.

Das Tarifverzeichnis der Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Bozen finden SieHIER.

Mit dem entsprechenden RECHNER haben Sie die Möglichkeit den Tarif für das Standard-Handling inklusive der Flughafengebühren zu berechnen.

Die Standard-Handlingdienste der Business Aviation beinhalten:
 - Annahme und Abfertigung von Fluggästen  - Interne Reinigung Luftfahrzeug
 - Toilettenservice  - Loadsheet und Weight & Balance
 - Assistenz der Fluggäste in Ankunft/Transit  - Informationen zum Flughafen
 - Flugzeug Be-und Endladung  - Kommunikationen
 - Gepäckabfertigung  - Koordinierung am Flughafen
 - Through-check in (falls verfügbar)  - Belieferung Trinkwasser
 - Gepäcksverlust & Fundbüro  - Flugdokumente
 - Assistenz beim Parken, Bereitstellung des notwendigen Equipment, Transport von Waren und Gepäck

Die Standard-Handlingdienste der General Aviation beinhalten:
 - Begleitung von Passegiren und Flight Crew
 - Assistenz beim Parken, Bereitstellung des notwendigen Equipment, Transport von Waren und Gepäck


Flughafengebühren
Die Details zu den Flughafengebühren finden Sie HIER.


Betankung von Treibstoff
Informationen bezüglich der Treibstoffbetankung und der Mehrwertsteuerbefreiung finden Sie HIER.

Hangarierungsservice
Informationen bezüglich der Hangarierungsservice:
- Hangarierungsservice Reglment
- Tageshangarierungsservice Formular
- Dauerhangarierungsservice Formular
Klicken Sie HIER, um die Höhe der Gebühren für den Speicherdienst zu sehen.

Wichtige Informationen für die Fluggäste – Zollabfertigung
Alle Reisenden, die in die EU ein- oder ausreisen und dabei € 10.000 oder mehr an Bargeld mit sich führen, müssen dies, gemäß der Verordnung (EU) n. 1889/2005, (seit 15. Juni 2007 in Kraft) der Zollbehörde erklären. Weitere Informationen zu den Zollformalitäten finden Sie HIER.

Sanitätsbestimmungen
Die verantwortlichen Luftfahrzeugführer sind gesetzlich verpflichtet bei Ankunft von Flügen aus „nicht EU“ Ländern oder aus Gebieten / Staaten, die gemäß ENAC-Rundschreiben EAL-10 und in Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften Hygienemaßnahmen vorsehen, folgende Dokumente vorzulegen:
- Passagierliste
- Allgemeine Erklärung des Flugzeuges. (siehe Beispiel)

Die Flughafenbetreibergesellschaft ist verpflichtet, die oben genannten Unterlagen für mögliche Kontrollen von Seiten der zuständigen Sanitätsbehörde (USMAF - Gesundheitsamt für Schiff-, Luft- und Grenzverkehr) zu archivieren.

Informationen und Fragen

Für weitere Fragen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an das General-Aviation-Büro oder senden Sie eine online - Anfragen:
General Aviation Büro
Tel.+39 0471 255 207
Fax.+39 0471 255 202
SITA BZOOWXH
E-Mail: generalaviation@bolzanoairport.it
Öffnungszeiten für Informationen: 06:00-22:00